Nach der Legalisierung des Cannabis-Anbaus unter bestimmten Voraussetzungen sind in Brandenburg erste Lizenzanträge gestellt worden. Beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit seien seit Inkrafttreten der Regelungen am 1. Juli bislang fünf Anträge von Anbauvereinigungen eingegangen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Genehmigungen seien noch nicht erteilt worden.
Vorgesehen sei, dass das Landesamt innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheidet, sagte der Sprecher. Ablehnungen habe es noch nicht gegeben. Für die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen sei ebenfalls das Landesamt zuständig. Es seien regelmäßige Kontrollen geplant. Deren Häufigkeit sei von den örtlichen Gegebenheiten abhängig und werde im Einzelfall entschieden.
Angaben über die Zahl der Anbauvereine, der Mitglieder, der Kontrollen, möglicher Verstöße und Sanktionen lägen dem Landesamt erst nach Eingang der Daten vor, hieß es weiter. Es werde jedoch keine amtliche Statistik darüber geführt.
Erwachsene dürfen seit dem 1. Juli in Deutschland in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis den neuen gesetzlichen Regelungen zufolge an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden, wenn sie Mitglieder sind. Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis weiter verboten. Auch die Einfuhr aus dem Ausland nach Deutschland bleibt verboten.