Berlin – In der Debatte um Arzneimitteltests an Demenzkranken plädieren führende Vertreter der evangelischen Kirche jetzt doch für eine Zulassung, allerdings unter Auflagen. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, sagte, es gehe um eine Güterabwägung zwischen dem Schutz des Lebens, dem Forschungsinteresse und dem Respekt vor Menschen, die sich bereit erklären, an Studien mitzuwirken. Zunächst hatten sich die beiden großen Kirchen gemeinsam gegen die Gesetzespläne gestellt.
„Für uns ist wichtig, dass die demenzielle Erkrankung besser erforscht und vielleicht sogar irgendwann geheilt werden kann“, sagte Dutzmann. Der Theologe sieht in dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten um den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach einen gangbaren Weg. Der Vorschlag, der auch von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstützt wird, sieht vor, dass Menschen ihre Einwilligung zur Teilnahme an solchen klinischen Studien noch in gesundem Zustand geben und eine Vorab-Verfügung hinterlegen. Dazu müssen sie sich von einem Arzt beraten lassen.
Ursprünglich hatte Gröhe nur vorgesehen, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Studien in der Patientenverfügung vermerkt werden sollte. Im Parlament gab es dagegen Widerstand aus allen Fraktionen, so dass die Abstimmung im Sommer verschoben werden musste. Daran hatten beide Kirchen einen maßgeblichen Anteil.
Dutzmann sagte, damals hätten die Kirchen den Schutz des Lebens nicht ausreichend gewährleistet gesehen. Mit der Vorab-Verfügung unter verpflichtender ärztlicher Beratung sei dies aber gegeben. Das habe ihn veranlasst, seine Haltung zu überdenken. Zudem werde jedes Forschungsvorhaben daraufhin überprüft, ob es notwendig und ethisch vertretbar sei. „Wir meinen, dass das den Lebensschutz ausreichend gewährleistet“, sagte Dutzmann. Ähnlich hatte sich auch der evangelische Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, in einer Anhörung des Bundestags geäußert.
Die katholische Kirche spricht sich dagegen weiterhin dafür aus, das Forschungsverbot aufrechtzuerhalten. Sie fürchtet einen Dammbruch. Dutzmann sagte, es sei „absolut berechtigt“ danach zu fragen. Es gebe aber durch Ethik-Kommissionen und Genehmigungsverfahren genügend Sicherheit: „Allerdings ist und bleibt es für die Abgeordneten eine Gewissensentscheidung, ob und unter welchen Bedingungen sie Forschungen mit Demenzkranken ermöglichen wollen.“ Noch im Mai hatten beide große Kirchen in einer gemeinsamen Stellungnahme gewarnt, eine Liberalisierung bedrohe die Menschenwürde besonders schutzwürdiger Patienten.
Bisher sind in Deutschland klinische Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten zu reinen Forschungszwecken verboten (Die Bundestags-Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus). epd
Artikel teilen:
Erst beide „nein“ – nun eine „ja, wenn…“
Die evangelische Kirche befürwortet Arzneimittelstudien mit Demenzkranken. Dutzmann: Erforschung ist wichtig. Die katholische Kirche hält am Forschungsverbot fest