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Ersatz für Feiertage am Wochenende? So macht es Europa

Auch 2026 fallen in Deutschland Feiertage auf ein Wochenende. Einige Politiker finden, diese sollten zur Erholung der Arbeitnehmer nachgeholt werden. Sie verweisen dabei aufs Ausland. Wie dort die Regelungen sind.

Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, soll er unter der Woche nachgeholt werden. Das fordern Politiker von Linken und Grünen. Konkret fallen im kommenden Jahr der Tag der Deutschen Einheit, der Zweite Weihnachtsfeiertag sowie der Reformationstag auf einen Samstag. Allerheiligen liegt auf einem Sonntag. “Die Menschen in diesem Land werden um ihre verdiente Freizeit betrogen. Und das darf so nicht stehen bleiben”, sagte der Vorsitzende der Linken, Jan van Aken, dem Berliner “Tagesspiegel”.

Aus der CDU kam Kritik an dem Vorschlag. “Jetzt über das Nachholen von Feiertagen zu sinnieren, ist abstrus”, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, der Zeitung. Um den Wohlstand zu erhalten, müsse in Deutschland mehr gearbeitet werden. Van Aken verwies darauf, dass in Ländern wie Belgien oder Spanien Ersatzfeiertage Standard seien.

In Belgien sind zehn Tage gesetzliche Feiertage. Fallen diese auf ein Wochenende, muss der Arbeitgeber den Feiertag durch einen anderen Tag ersetzen. Wenn es keine anderen Regelungen gibt, gilt als Ersatzfeiertag der auf den Feiertag folgende Werktag, also der Montag. Manche Unternehmen legen als Ersatzfeiertage etwa Brückentage oder die Zeit zwischen den Jahren fest. Als Jahresurlaub sind im Nachbarland vier Wochen vorgeschrieben.

In Luxemburg werden bewegliche gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, mit einem zusätzlichen Urlaubstag ausgeglichen. Der Arbeitnehmer kann innerhalb der nächsten drei Monate selbst entscheiden, wann er den Feiertag ausgleich.

Auch im Vereinigten Königreich werden Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, nachgeholt. Der Ersatzfeiertag ist landesweit der nächste Montag. Großbritannien hat vergleichsweise wenig kirchlich begründete Feiertage, sondern beispielsweise einen Frühlingsfeiertag, immer am letzten Montag im Mai. In allen Teilen des Vereinigten Königsreiches gibt es sieben einheitliche Feiertage. Darüber hinaus haben England, Schottland, Wales und Nordirland noch einzelne spezielle Feiertage, beispielsweise Saint Patrick’s Day in Nordirland. Im Vereinigten Königreich besteht kein Anspruch darauf, dass Arbeitnehmer an Feiertagen bezahlt frei haben. Allerdings gibt es für viele Arbeitnehmer entsprechende vertragliche Regelungen.

Ähnlich sind die Regelungen in Irland. Fällt einer der zehn Feiertage auf ein Wochenende oder einen anderen Feiertag, wird der arbeitsfreie Tag verschoben. Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an Feiertagen.

In Spanien gibt es festgeschrieben maximal 14 Feiertage. Ein Teil davon wird von der Regierung in Madrid für das ganze Land festgelegt, über die restlichen können die Gemeinden entscheiden, zum Beispiel zum Festtag ihres Stadtheiligen. Wenn einer der landesweiten Feiertage auf einen Sonntag fällt, können die spanischen Regionen oder Kommunen einen Alternativtag festlegen. Feiertage an einem Samstag werden nicht verlegt.

In Polen ist es umgekehrt. Dort steht Arbeitnehmern bei einem Feiertag, der auf einen Samstag fällt, ein bezahlter Ausgleichstag zu. Feiertage an Sonntagen werden nicht ersetzt. Insgesamt gibt es in Polen 14 gesetzliche Feiertage, darunter auch Feste, die dauerhaft auf einen Sonntag fallen, wie etwa Ostern oder Pfingsten.

Eine wechselhafte Geschichte mit Feiertagen hat Italien. Erst kürzlich entschied das Parlament, den Festtag des Nationalheiligen Franz von Assisi (4. Oktober) wieder zum staatlichen Feiertag zu machen. Dessen 800. Todestag begeht das Land 2026. Doch ausgerechnet im Festjahr haben die Arbeitnehmer nichts von der Neuregelung: Der neue Feiertag fällt auf einen Sonntag, und Wochenend-Feiertage werden dort nicht nachgeholt.

Insgesamt verfügt Italien mit dem neuen Franziskus-Tag über 13 gesetzliche Feiertage; davon stammen zehn aus kirchlichen und drei aus staatlichen Anlässen. Zusätzlich gibt es lokale Feiertage. Fällt einer der aus staatlichen Anlässen eingeführte Feiertage auf ein Wochenende, bekommen Beschäftigte einen Lohnausgleich.

Einige kirchliche Feiertage, die auch staatlich verbindlich waren, wurden 1977 per Gesetz auf die nachfolgenden Sonntage verlegt, um das schwächelnde Bruttosozialprodukt zu steigern. Dazu gehörten der Josefstag (19. März) sowie die beweglichen Feste Fronleichnam und Christi Himmelfahrt. Sie werden bis heute auch kirchlich am darauffolgenden Sonntag begangen.

Deutschlands Nachbarn Österreich und die Schweiz kennen keine Ausgleichsfeiertage. Österreich zählt insgesamt 13 landesweite Feiertage. Schweizerinnen und Schweizer haben lediglich an vier Tagen im Jahr gleichzeitig frei. Die restlichen Feiertage unterscheiden sich stark je nach Kanton. In den Niederlanden gibt es elf Feiertage. Arbeitnehmer haben aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, an diesen Tagen frei zu haben. Dies ist lediglich in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt.

Frankreich sieht es generell nicht vor, Feiertage nachzuholen. Hin und Her gab es lediglich in Bezug auf den “Tag des Sieges” am 8. Mai. Der 1946 eingeführte Feiertag sollte, gesetzlich geregelt, immer auf einen Sonntag fallen. Das Datum war zunächst also nicht bindend. 1953 wurde er dann doch auf das Datum als Feiertag fixiert, 1959 wiederum auf den zweiten Sonntag im Mai festgelegt. 1968 folgte die Rückkehr auf den 8. Mai, allerdings nicht mehr als arbeitsfreier Tag. 1975 wurde der Tag zugunsten eines Tages für Europa ganz abgeschafft, seit 1981 ist er wieder als arbeitsfreier Feiertag festgesetzt. Landesweit zählt Frankreich 12 Feiertage.

Es ist Vorsicht geboten beim Vergleich der Anzahl von Feiertagen in verschiedenen Ländern. Manche zählen nur Werktags-Feiertage. Sie benennen also Feste, die dauerhaft auf einen Sonntag fallen, nicht als gesetzliche Feiertage. Ähnlich wie in Deutschland kennen viele Länder regionale Unterschiede bei der Anzahl und Ausgestaltung von Feiertagen. Auch die Regelungen zum Verschieben und Ausgleichen von Feiertagen unterscheiden sich. Ebenso europaweit nicht einheitlich: Wie viele bezahlte Urlaubstage den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern je nach Land zustehen.