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Ermittlungen gegen Internetportal “FragdenStaat”

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt das Internetportal „FragdenStaat“ in einem Strafverfahren wegen der verbotenen Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen. Die entsprechende Strafnorm sei verfassungswidrig, erschwere die Berichterstattung über Strafverfahren und schränke die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein, teilte die GFF am Dienstag in Berlin mit. Laut dem strittigen Paragrafen (§ 353d Nr. 3 StGB) ist jede Veröffentlichung des Wortlauts von Dokumenten eines laufenden Strafverfahrens vor der Hauptverhandlung verboten.

Der Chefredakteur von „FragdenStaat“, Arne Semsrott, hatte demnach im August über die Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ und einen Journalisten vom Freiburger Radio Dreyeckland berichtet und dabei vier relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung habe er bewusst Strafanzeigen riskiert.

Andere Medien sahen davon ab, die Beschlüsse zu veröffentlichen, zum Teil wiesen sie laut GFF dabei ausdrücklich auf das Verbot hin. Wenige Wochen später habe Semsrott erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Der GFF-Verfahrenskoordinator Benjamin Lück kritisierte, Medienschaffende müssten über laufende Strafverfahren berichten können, ohne selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. „Die Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedeutet ein zu hohes persönliches Risiko“, erklärte Lück. Justizminister Marco Buschmann (FDP) habe eine Entschlackung des Strafgesetzbuches angekündigt. Da müsse auch diese Norm auf den Prüfstand.