Soll es eine Altersgrenze nach oben für Kirchenältesten geben? Wie kaum eine andere Frage in den vergangenen Jahren hat dieses Thema die Synodalen auf ihrer jüngsten Tagung bewegt. In der Debatte gab es teils großen Zuspruch, teils heftige Kritik. Die Synodalen kam in der Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain zusammen. Weitere Themen waren das Engagement Jugendlicher, der Klimaschutz sowie Haushaltsfragen. Für den zweiten Sitzungstag war erstmals eine Jugendsynode geplant.
Generationengerechtigkeit fördern
Der Berliner Synodale Carsten Schulz hatte in einem ausführlichem Antrag eine Altersgrenze von 74 Jahren, die für Kandidierende für die ehrenamtliche Gemeindeleitung gelten sollte, vorgeschlagen. Ab einem gewissen Alter, häufig jenseits der 75, falle es zunehmend schwer, die beruflichen Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und effizient in die Arbeit der Gremien einzubringen, hieß es. Mit einer Altersbegrenzung solle auch die Generationengerechtigkeit gefördert werden. Kirche sei Gemeinschaft, in deren Leitung die Stimmen der verschiedenen Generationen nötig seien, um die vielfältigen Lebensrealitäten abzubilden.
Der Antrag wurde abgelehnt. „Jede Ausgrenzung wertet Menschen ab“, sagte Ingrid Höfner-Leipner aus der Kirchenleitung. „Wir brauchen keine Altersgrenze, wir brauchen ein demokratisches Miteinander“, so die Cottbuserin. Dass die kognitiven Fähigkeiten im Alter abnehmen, sei eine Pauschalisierung. Mit dieser Regelung könnten sich ältere Menschen vor den Kopf gestoßen fühlen, so Matthias Orphal aus Berlin. „Das ist nicht wieder gutzumachen“, sagte die Berliner Kirchenmusikerin Claudia Ewald.
Beschluss: 16- und 17-Jährige können in den GKR gewählt werden
Pauschalisierungen aufgrund des Alters gebe es schon immer, unterstrich der Berliner Synodale Jan Schönrock. Denn Kinder unter 16 Jahren werden als „nicht reif, nicht zurechnungsfähig“ erklärt“. Die Regelung könne dazu beitragen, dass solidarisch Platz für Jüngere gemacht werde, betonte die Berliner Pfarrerin Theresa Brückner. Claudia Ludwig forderte hingegen andere Impulse, damit sich jüngere Menschen einbringen wollen.
Eine Möglichkeit schafften die Landessynodalen: Künftig können 16- und 17-Jährige regulär in die GKRs gewählt werden. Dies war bereits seit 2017 in einer bis 2028 befristeten Probephase möglich. Die Regelung wurde nun entfristet. GKRs mit bis zu sechs Ältesten können künftig regulär ein Mitglied im Alter von 16 oder 17 Jahren haben. GKRS mit mehr als sechs Mitgliedern bis zu zwei Jugendliche in diesem Alter.
Bisher sind nur wenige Jugendliche im GKR aktiv. Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO) hatte dazu Kirchengemeinden befragt, 264 hatten geantwortet: Bei der GKR-Wahl vor zwei Jahren wurden 5 Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren gewählt; vor fünf Jahren waren es 12 Menschen. Am 30. November 2025 stehen wieder GKR-Wahlen an.
Synodenpräses: Zu wenige Frauen in Führungspositionen
Um ein demokratisches Miteinander ging es schon beim Auftaktgottesdienst am Mittwoch in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein rief dazu auf, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen. Es mache fassungslos, „was Männer Frauen lange alles nicht zutrauen wollten“, sagte sie mit Blick auf den 50. Jahrestag des Westberliner Synodenbeschlusses vom November 1974 zur Gleichstellung von Pfarrerinnen mit Pfarrern. Synodenpräses Harald Geywitz betonte, dass in der evangelischen Kirche bis heute zu wenige Frauen Führungspositionen inne hätten.
Er rief außerdem dazu auf, Antisemitismus entgegenzutreten. Christinnen und Christen stünden in der Verantwortung, „fest an der Seite der Jüdinnen und Juden zu stehen.“ Bischof Christian Stäblein forderte in seinem „Wort des Bischofs“ die Freilassung der vor mehr als einem Jahr von der Terrororganisation Hamas aus Israel verschleppten Geiseln. Die Kirche stehe „an der Seite der Existenz des jüdischen Volkes und des Rechts auf einen eigenen Staat“.
Bischof Stäblein verteidigt Kirchenasyl
In seinem Bischofswort an die Synode verteidigte Christian Stäblein das Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Geflüchtete. Der Einsatz „für eine humane, menschenwürdige Rede von Fliehenden, die in Not zu uns gekommen sind“, bleibe Kernauftrag der Kirche. Dazu gehöre auch das Kirchenasyl als „Dienst für die Gesellschaft, die auf diese Weise an ihr Fundament der Barmherzigkeit erinnert“ werde. „Wir rufen um dieses Landes und des Staates selbst willen: Fasst das Kirchenasyl nicht an. Es sind Menschen. Punkt.“ 542 Kirchenasyle gibt es aktuell bundesweit, acht Mal haben es die Behörden seit Sommer 2023 gebrochen.
In den Mittelpunkt des Bischofsworts stellte Christian Stäblein die Seelsorge als öffentliche Aufgabe von Kirche. Er berichtete von seiner Visitation der Krankenhausseelsorge. Es sei wichtig, diesen Bereich „weil er so notwendig leise und oft im Verborgenen geschieht“, nicht aus dem Blick zu verlieren, „sondern zu stärken“.
Forderung nach mehr Hospizplätzen
Außerdem machte Stäblein die ethischen Debatten zum Lebensanfang und Lebensende zu seinem Thema. Beim Schwangerschaftsabbruch gebe es keine einfache Lösung. „Eins gegen das andere zu setzen, bringt nicht weiter“, so Stäblein. Mit Blick auf das Thema assistierter Suizid sagte der Bischof, als Erstes müssten die enormen gesellschaftlichen Defizite bei der klassischen Sterbebegleitung in den Blick genommen werden. „Wir brauchen viel mehr Hospizplätze“, so Stäblein.
In seinem Bischofswort unterstrich Christian Stäblein, dass die ForuM-Studie von Anfang 2024 eine konsequente Aufarbeitung sowie notwendige Umsetzungsschritte bei der Prävention und Intervention brauche. Es seien einheitliche Schutzkonzepte, auf die sich die Menschen verlassen können, nötig. Die Landeskirche wird gemeinsam mit der Nordkirche eine unabhängige regionale Aufarbeitungskommission einrichten. Betroffene werden dabei umfassend mitwirken
Kirche bisher nicht vom Berliner Sparkurs betroffen
Für die Aufarbeitung und Prävention hat die Landessynode in ihrem Nachtragshaushalt beschlossen, das dafür vorgesehene Budget zu erhöhen. Der Nachtragshaushalt umfasst 473,7 Millionen Euro und weicht damit nur geringfügig vom bisherigen Plan ab. Es waren dabei 473,4 Millionen Euro vorgesehen.
Die evangelische Kirche ist nach Aussage von Stäblein bislang nicht vom Sparkurs des Landes Berlin betroffen. Es sei gelungen, den Religionsunterricht und weitere kirchliche Projekte aus dem Einsparungsprozess des Bundeslandes herauszuhalten.
Des Weiteren haben die Landessynodalen eine Anpassung des kirchlichen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Dort wurde eine Reduzierung der Emissionen um 90 Prozent bis 2035 und auf null bis 2045 festgeschrieben. Die Verringerung der Emissionen soll in erster Linie durch die Vermeidung von Treibhausgasen erreicht werden. Sofern dies nicht möglich ist, komme auch eine Kompensation von Emissionen durch andere Maßnahmen in Betracht.