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Einnahmen aus Rundfunkbeitrag auf 9,02 Milliarden Euro gestiegen

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind 2023 um 5,3 Prozent auf rund 9,02 Milliarden Euro gestiegen. Dabei handele es sich um einen „neuen Höchstwert“, sagte Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der Vorstellung des Jahresberichts 2023 am Dienstag in Köln.

ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon insgesamt 8,85 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten flossen 170 Millionen Euro. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich 2022. Infolgedessen wurden im Jahr 2023 zahlreiche Wohnungen – teils für zurückliegende Zeiträume – neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet.

Die Zahl der Wohnungen stieg demzufolge um 909.435 auf knapp 40,7 Millionen. Damit waren erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet (2022: 39,8 Millionen). Die Zahl der Beitragskonten erhöhte sich entsprechend auf insgesamt 47,0 Millionen (2022: 46,0 Millionen). Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr handele es sich um einen „Einmaleffekt“, hieß es. Nach aktueller Planung gehe man davon aus, dass ca. 500.000 der neu angemeldeten Wohnungen im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. Für das laufende Jahr 2024 rechnet der Beitragsservice mit einem verringerten Ertragsniveau.

An die neun ARD-Anstalten gingen insgesamt 6,29 Milliarden Euro (2022: 5,97 Milliarden Euro), an das ZDF 2,30 Milliarden Euro (2022: 2,19 Milliarden Euro). Das Deutschlandradio erhielt 264 Millionen Euro (2022: 250,6 Millionen Euro).

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation im Jahr 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang lediglich noch 0,4 Prozent (2022: minus 2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (2022: 2,43 Millionen).

Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).

Im gewerblichen Bereich sei die Anzahl der angemeldeten Betriebsstätten 2023 erneut leicht gestiegen, hieß es vom Beitragsservice. Insgesamt seien zum Jahresende 2023 4,28 Millionen Betriebsstätten beim Beitragsservice gemeldet gewesen. Der Zuwachs falle mit 2,4 Prozent geringfügig höher aus als im Vorjahr (2022: plus 1,9 Prozent). Betriebsstätten in einer Wohnung sind grundsätzlich beitragsfrei, wenn die Wohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet ist.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. In der derzeitigen Beitragsperiode (2021-2024) liegt die Abgabe bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet.