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Eigenanteile für Pflegeheimplatz erneut gestiegen – vor allem in NRW

Für den Platz in einem Pflegeheim müssen Menschen in Deutschland und vor allem in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr noch mehr Geld zahlen. Der Eigenanteil für einen stationären Platz im ersten Aufenthaltsjahr liegt zum Stichtag 1. Juli im bundesweiten Schnitt bei 2.871 Euro, wie aus der am Mittwoch in Berlin vorgestellten Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hervorgeht. Das seien 211 Euro mehr als ein Jahr zuvor. In Nordrhein-Westfalen sind die Eigenanteile am höchsten: sie liegen im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich bei 3.200 pro Monat. Das seien sogar 259 Euro mehr als 2023.

Ab dem zweiten Jahr kostet ein stationärer Pflegeplatz aktuell laut Auswertung durchschnittlich bundesweit 2.620 Euro – in NRW 2.957 Euro. Im dritten Jahr müssen Pflegebedürftige deutschlandweit mit 2.284 Euro und in NRW mit 2.632 Euro rechnen. Ab dem vierten Jahr sind es dann 1.865 Euro Eigenanteil im Bundesschnitt und 2.226 Euro in NRW. Auch diese Beträge sind deutlich gestiegen, zwischen 91 und 275 Euro pro Monat.

Die Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, Michaela Schröder, forderte eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. „Finanzierungslücken der sozialen Pflegeversicherung zu stopfen, ist aber noch keine Reform“, kritisierte sie. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner, kritisierte, Pflegeplätze würden zunehmend zum „Luxusgut“. Pflegekräfte müssten viel Zeit für Papierkram und Bürokratie aufwenden, dies verteure ihre Arbeitskraft und damit die Pflegeplätze.

Der Sozialverband VdK NRW kritisierte, durch die hohen Kosten würden die Betroffenen zunehmend in die Sozialhilfe abrutschen. „Pflege macht arm – das darf nicht sein“, sagte Präsident Horst Vöge. Er forderte nachhaltige Finanzierungskonzepte und eine Vollversicherung für alle pflegebedingten Kosten. Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, forderte die Übernahme der Ausbildungskosten durch den Staat. Dass diese Kosten anteilig von den Pflegebedürftigen querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung.

Die Eigenbeteiligung für Pflegeheime setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten etwa für Bau oder Sanierung von Gebäuden und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen, der vor allem die Kosten für das Pflegepersonal enthält. Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, liegt laut vdek an den Zuschüssen, die die Pflegekasse zum EEE zahlt und die mit der Aufenthaltsdauer stetig höher ausfallen.