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E-Rezept und elektronische Patientenakte: Lauterbach macht Druck

Das Gesundheitswesen soll digitaler werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach möchte, dass das elektronische Rezept bis Anfang kommenden Jahres Standard in deutschen Praxen ist.

Für Ärztinnen und Ärzte wird es vom 1. Januar an zur Pflicht, Verschreibungen elektronisch auszustellen
Für Ärztinnen und Ärzte wird es vom 1. Januar an zur Pflicht, Verschreibungen elektronisch auszustellenImago / Rüdiger Wölk

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung des Gesundheitswesens in den kommenden Monaten mit Nachdruck vorantreiben und einen Durchbruch erzwingen. Das elektronische Rezept solle bis Anfang kommenden Jahres Standard in den deutschen Praxen werden, sagte der Minister in Berlin. Für die Ärztinnen und Ärzte wird es vom 1. Januar an zur Pflicht, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Unter anderem wegen technischer Probleme hatte sich ein Start in größerem Stil zunächst verzögert.

Der SPD-Politiker sagte, die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass das elektronische Rezept funktioniere. Bislang seien insgesamt 2,6 Millionen E-Rezepte in Deutschland eingelöst worden. Die Apotheken hätten fast flächendeckend die Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Arztpraxen müssten jetzt nachziehen. Das E-Rezept spare Zeit bei Ärzten und Apothekern, trage zur Entbürokratisierung bei und verbessere die Versorgung der Patienten.

Gesetz zur elektronischen Patientenakte geplant

Zugleich kündigte der Gesundheitsminister an, zum 30. August auch das Gesetz zur elektronischen Patientenakte durchs Bundeskabinett bringen zu wollen. Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. Als freiwilliges Angebot ist die ePA bereits seit 2021 verfügbar.

Lauterbach plant, eine Widerspruchslösung für die ePA einzuführen, sodass die 74 Millionen Versicherten künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen (Opt-Out). Ab 2025 soll den Patientinnen und Patienten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche ePA zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung hofft auf eine Nutzungsquote der ePA von 80 Prozent bis zum Jahr 2026.

Verabschiedet werden soll nach den Worten des Ministers Ende August vom Bundeskabinett auch ein Gesetzentwurf, nach dem deutlich mehr Gesundheitsdaten der Forschung und Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden. Der Minister versicherte, dass die Daten anonymisiert und nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert und gesichert würden. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei eine Voraussetzung für den Verbleib von Spitzenmedizin in Deutschland, so der SPD-Politiker.