Der Deutsche Journalisten-Verband in NRW (DJV-NRW) sieht die Pläne des Innenministeriums kritisch, dass die Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen künftig generell öffentlich machen soll. „Es wäre besser, weiterhin in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse und den Schutz von Minderheiten sorgfältig gegeneinander abzuwägen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob man die Nationalität nennt“, sagte der Geschäftsführer des DJV-Landesverbandes, Volkmar Kah, am Dienstag in Düsseldorf.
In den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass das NRW-Innenministerium seinen Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Mit der Veröffentlichung der Nationalität will die Polizei den Angaben zufolge „Transparenz“ schaffen. Bisher hatte sich der seit 2011 geltende Medienerlass größtenteils an dem Pressekodex des Deutschen Presserates orientiert. Seitdem habe sich jedoch die mediale Befassung mit der Nennung der Nationalitäten „deutlich verändert“, erklärte das Ministerium. Daher erscheine eine Überarbeitung der Anweisung notwendig.
„Wir verstehen das Interesse an Transparenz und befürworten diese generell“, betonte Kah. Bei jedem Tatverdächtigen die Nationalität zu nennen, wäre aber ein Schritt in die falsche Richtung. Journalisten könnten bereits jetzt „Informationen zu jedem Einzelfall erfragen“.
In Konkurrenz zum öffentlichen Interesse stehe aus guten Gründen der Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung, wie ihn der Pressekodex festschreibt, unterstrich der DJV-Vertreter. So heiße es in Paragraf 12: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“ Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen solle lediglich dann genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse bestehe.