Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wirbt dafür, dass 16-Jährige künftig auch bei Bundestagswahlen abstimmen dürfen. „Bei der Europawahl im Juni dürfen zum ersten Mal auch 16-Jährige wählen. Das tut unserer Demokratie gut“, sagte Bas: „Wir sollten mit der Bundestagswahl und den Landtagswahlen nachziehen.“ In einigen Bundesländern sei das Wählen mit 16 schon möglich. Zustimmung bekam sie von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Widerspruch vom Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU).
Bas sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), manche hätten Bauchschmerzen, wenn Jugendliche vor der Volljährigkeit das Wahlrecht bekommen. „Ich werde aber nicht aufhören, für eine verfassungsändernde Mehrheit zur Absenkung des Wahlalters auf 16 zu werben. Für mich ist das Teil der Demokratieerziehung.“ Je früher Menschen wählen gingen, desto wahrscheinlicher sei es, dass sie auch zukünftig regelmäßig an Wahlen teilnehmen.
Ähnlich äußerte sich die Grünen-Politikerin Göring-Eckardt. Junge Menschen seien die Stütze der Gesellschaft. „Sie haben jedes Recht, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Dazu gehört auch, dass sie über politische Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitbestimmen können.“ Eine politische Haltung sei keine Frage des Alters.
Gegen ein Wahlalter ab 16 Jahren bei Bundestagswahlen positionierte sich hingegen Parlamentsvizepräsident Kubicki. „Aus meiner Sicht sollte das Wahlalter an die Volljährigkeit anknüpfen“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Wenn der Gesetzgeber Unter-18-Jährigen nicht die völlige Geschäftsfähigkeit zubilligt, dann ist es sinnwidrig, diese Reife bei der Entscheidung über die politische Zukunft des Landes gesetzlich zu definieren.“
Ähnlich argumentierte auch CDU-Politiker Frei. „Man kann kaum begründen, warum jemand über die Geschicke unseres Landes mitentscheiden soll, den wir in anderen Bereichen nicht für reif genug erachten, seine Angelegenheiten ohne die Zustimmung seiner Eltern zu regeln“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Unter-18-Jährige könnten beispielsweise nicht selbst einen Mobilfunkvertrag abschließen. „Nach meiner Wahrnehmung gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens dafür, dass man mit 18 Jahren die Volljährigkeit erlangt“, betonte Frei. „Dann ist das auch der richtige Zeitpunkt, das Wahlrecht zu übertragen.“ Zurzeit sehe er keine Notwendigkeit, daran etwas zu ändern.