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Dienstgericht verhandelt über AfD-Richter Maier

Der Fall Jens Maier wird weiter verhandelt: Der Ex-Bundestagsabgeordnete der AfD wurde als Richter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Jetzt sollen ihm die Ruhestandsbezüge aberkannt werden.

Richter Jens Maier wurde 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft
Richter Jens Maier wurde 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuftImago / Christian Ditsch

Das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat  in Leipzig seine Verhandlung gegen den Richter im Ruhestand, Jens Maier, fortgesetzt. Mit der im Juli 2023 von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) erhobenen Disziplinarklage sollen dem früheren Richter am Landgericht Dresden die Ruhestandsbezüge aberkannt werden.

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und wurde 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Ihm wird vorgeworfen, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik im April 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“.

„Vermischung“ der Kulturen

Dabei habe Maier die Frage aufgeworfen, ob nicht ein „um sich greifender“ Multikulturalismus und die „Vermischung“ der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von „Kulturfremden“ zum „Wahnsinnigwerden“ sei. Ein weiterer Vorwurf betrifft eine Äußerung Maiers auf Facebook über die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka, die er „entsorgen“ wollte.

Die Verhandlung vor dem Dienstgericht hatte Ende Oktober begonnen. Am Donnerstag sollten zwei Zeugen vernommen werden, ein Journalist, der bei der Rede Maiers 2017 anwesend war, und ein sächsischer AfD-Landtagsabgeordneter.

Sächsisches Justizministerin setzte Maier in den Ruhestand

Der heute 62 Jahre alte Jens Maier wollte nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 in den sächsischen Justizdienst zurückkehren, wurde aber von der sächsischen Justizministerin in den Ruhestand versetzt. Das wurde im Dezember 2022 vom Dienstgericht und 2023 vom Bundesgerichtshof bestätigt.