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Diakonie SH: Rechtskonforme Asylverfahren beibehalten

Die Diakonie Schleswig-Holstein fordert von den demokratischen Parteien ein Festhalten an rechtskonformen Asylverfahren. Sie spricht sich laut Mitteilung von Mittwoch zudem für eine bessere Integration von Geflüchteten aus. „Die aktuelle Debatte über eine Verschärfung des Asylrechts und Abweisungen an den Grenzen schadet dem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, erklärte Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß.

Die Debatte werde „auf den Rücken von Menschen ausgetragen, die nach Deutschland geflüchtet und Teil unseres Gemeinwesens geworden sind“, sagte Naß. Die Geflüchteten arbeiteten hier, engagierten sich für das Land uns seien nicht verantwortlich für fehlenden Wohnraum, teils mangelhaft ausgestattete Schulen oder eine vernachlässigte Infrastruktur. „Vielmehr tragen sie dazu bei, dass trotz Fachkräftemangels weiter Busse fahren, Menschen gepflegt werden können oder die IT in Betrieben funktioniert“, befand Naß.

Die tödlichen Anschläge von Solingen und Brokstedt schockierten alle, sagte der Landespastor. „Hier muss der Rechtsstaat mit allen Mitteln durchgreifen.“ Das Fehlverhalten Einzelner dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen pauschal wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt und rechtsstaatliche Verfahren grundsätzlich in Frage gestellt werden. „Deshalb sollten wir uns gegen all jene politischen Kräfte stellen, die ein Interesse an Spaltung und Verunsicherung haben, und stattdessen Menschen, Einrichtungen und Institutionen stärken, die sich für den Zusammenhalt und eine bessere Integration von Geflüchteten einsetzen.“

Beim „Fest der Vielfalt“ in Solingen (Nordrhein-Westfalen) hatte ein Attentäter am 23. August dieses Jahres drei Menschen erstochen. Mutmaßlicher Täter ist der inhaftierte 26-jährige Syrer Issa Al H., der Anfang 2023 als Asylbewerber nach Deutschland kam. Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel-Hamburg wurden in Brokstedt (Kreis Steinburg) zwei Menschen getötet und weitere Personen verletzt. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den staatenlosen Palästinenser Ibrahim A. zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.