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Debatte über liberalere Abtreibungsregelung geht weiter

Ein Gesetzentwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung sorgt für Debatten. Während verschiedene Frauenverbände zu einer schnellen Verabschiedung drängen, warnt ein Theologe vor übereilten Entscheidungen.

Verschiedene Frauen- und Fachverbände haben den Bundestag aufgefordert, zügig über einen Gesetzentwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung abzustimmen. Die derzeitige Regelung kriminalisiere und stigmatisiere ungewollt Schwangere und schränke das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper und ihr Leben massiv ein, erklärten die Verbände am Donnerstag. Dagegen warnte der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann, in einer so wichtigen Frage überstürzt zu handeln.

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Am vergangenen Donnerstag hatte eine Gruppe aus Abgeordneten vor allem von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf und einen Antrag vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Linken-Gruppe gibt es Unterstützer. Kern des Vorstoßes ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Bormann betonte in einem Beitrag der Zeitschrift “Communio” (online, Donnerstag), es sei besorgniserregend, dass die an den Grundfesten der Verfassung rüttelnde Regelung in größter Hektik durch das Parlament “gepeitscht” werden solle. Weiter kritisierte er einen “offenkundig ideologischen Charakter” bei dem verwendeten Begriff der Selbstbestimmung der ungewollt schwangeren Frau. Statt deren konkrete Lebenssituation und die ihres Partners zu verbessern, sei von den Befürwortern einer liberaleren Regelung eine einseitige Interessenpolitik betrieben worden. Auch die Union hatte den Entwurf heftig kritisiert.

Bormann bezeichnete eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, auf deren Empfehlungen der Gesetzentwurf basiert, als ein einseitig zusammengesetztes und politisch willfähriges Gremium. Es habe auf “Grundlage eines humanwissenschaftlich und philosophisch hochgradig umstrittenen Gradualismus” eine Position befördert, die die weibliche Selbstbestimmung zulasten des Schutzes für das ungeborene Leben einseitig fördere. Dabei sei dieses Verhältnis durch die derzeit geltende Regelung sorgsam austariert. In den Empfehlungen der Kommission wird von einem abgestuften Schutzkonzept für den Fötus ausgegangen.

Zu den Frauenverbänden, die sich für eine liberalere Abtreibungsregelung sowie für eine rasche Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes zum Schutz von Frauen stark machen, gehören unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter,der Deutsche Frauenring und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.