Der Loccumer Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den dortigen fünf evangelischen Landeskirchen ist der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Er wurde vor 70 Jahren, am 19. März 1955, im Kloster Loccum bei Nienburg unterzeichnet. In dem Vertrag verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Zugleich regeln sie ihre rechtlichen Beziehungen.
Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung, die Anerkennung der Eigenständigkeit der Kirchen und erstmals in einem Staatskirchenvertrag der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales. Auch die Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen sind im Loccumer Vertrag geregelt.
Der Loccumer Vertrag wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland, auch noch nach der Wiedervereinigung. Inzwischen haben alle Bundesländer entsprechende Abkommen mit den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen.
Mit dem Niedersachsen-Konkordat von 1965 ist das Verhältnis des Landes zu den katholischen Bistümern geregelt. In dem Konkordat geht es unter anderem um den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Ausbildung der Religionslehrer und die Präsenz katholischer Vertreter im Rundfunkwesen. Auch mit den jüdischen Gemeinden und mit dem Humanistischen Verband hat Niedersachsen einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen.