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Das Stichwort: Kirchenasyl

Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erreichen. Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder nicht hinnehmbare Härten drohen, sollen dadurch ein neues Asylverfahren oder ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Hintergrund des Kirchenasyls ist der Einsatz der Kirchen für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.

Dazu bewogen, abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerbern Schutz zu gewähren, hatte Kirchengemeinden der Tod des Flüchtlings Cemal Kemal Altun. Aus Angst vor einer Auslieferung in die damalige türkische Militärdiktatur war der politische Aktivist und Militärgegner am 30. August 1983 aus dem sechsten Stock des Oberverwaltungsgerichts im damaligen West-Berlin gesprungen. Das erste Kirchenasyl fand daraufhin noch im selben Jahr in der Berliner evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche statt.