Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Er gehört zu den sogenannten beweglichen Feiertagen und wird jedes Jahr am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen, in diesem Jahr am 22. November. 1995 wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen abgeschafft. Die evangelische Kirche bezeichnet die Abschaffung bis heute als Fehlentscheidung. In Bayern haben Kinder an diesem Tag schulfrei, so dass viele Eltern einen Urlaubstag nehmen müssen.
Doch auch wenn der Bußtag kein staatlicher Feiertag mehr ist, hat er seinen festen Platz im Kirchenjahr nicht verloren. Er ist ein Tag der Umkehr, der Neuorientierung und dient auch dem Nachdenken über gesellschaftliche Fehlentwicklungen. Viele Gemeinden laden meist für den frühen Abend zu Andachten ein, um Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie im Saarland gilt ein Tanzverbot.
In Niedersachsen und Bremen muss evangelischen Schülern und Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, an einem Gottesdienst teilzunehmen. In Bremen haben evangelische Schülerinnen und Schüler nach dem Feiertagsgesetz sogar ganz unterrichtsfrei.