Osnabrück. Darf eine muslimische Schülerin im Unterricht einen Gesichtsschleier tragen? Schüler des Osnabrücker Abendgymnasiums "Sophie Scholl" teilen die ablehnende Haltung ihrer Schulleitung. Diese hatte einer Muslimin, die mit einem sogenannten Niqab am Unterricht teilnehmen wollte, den Besuch verwehrt. Das Thema sei Schulgespräch, sagen Linda Rosenthal (20) und Stephan Schlegel (25) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Muslimin hat vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück geklagt, das am Montag ihren Antrag auf das Tragen des Niqab ablehnte.
Gleichzeitig wurde ein für den Nachmittag anberaumter Erörterungstermin abgesagt. Dabei wollte das Gericht die Beweggründe der Muslima hören, um zwischen der von ihr geltend gemachten Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag zu entscheiden. Angesichts des großen Medieninteresses habe sich die Frau aber geweigert, vor dem Gericht zu erscheinen, teilte die Justizbehörde mit.
"Ein Kopftuch ist okay"
Auch im Unterricht hätten sie über den Fall diskutiert, sagt die Zwölfklässlerin Linda Rosenthal: "Ein Kopftuch ist hier voll okay. Aber so ein Schleier, der nur einen kleinen Schlitz für die Augen lässt, das ist ja wie eine Vermummung." Die Mehrheit der Schüler denke so, betonen Rosenthal und Schlegel. In den ersten Tagen nach den Sommerferien sei die Muslimin mit ihrem Niqab in der Schule gewesen: "Das ist unpersönlich. Man weiß ja gar nicht, mit wem man spricht," sagt Stephan Schlegel. Mit der Ausübung religiöser Praktiken müsse sich jeder auch den Gegebenheiten des Landes anpassen, indem er lebe, betont der Schüler der 13. Klasse.
Die Schule hatte die Frau zunächst aufgenommen. Zu Beginn des Schuljahres hatte sich jedoch herausgestellt, dass die Muslimin sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, einen Niqab zu tragen. Daraufhin hatte die Schule die Erlaubnis widerrufen.
Die Landesschulbehörde unterstützt die Auffassung der Schule. Das Tragen eines Gesichtsschleiers im Schulunterricht beeinträchtige in unzulässiger Weise den Bildungsauftrag einer Schule, heißt es in einer Stellungnahme. Eine offene Kommunikation sei Voraussetzung für die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags. Dieser beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf nonverbalen Elementen und der Körpersprache. "Um eine solche Form der Kommunikation zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Gesichter der Schülerinnen und Schüler erkennbar sind."