Beitragserhöhungen, höhere Leistungen in der Pflegeversicherung, Einführung der elektronischen Patientenakte: 2025 kommen im Bereich Pflege und Gesundheit einige Neuerungen auf die Menschen zu. Ein Überblick.
Ob mehr Digitalisierung oder höhere Beiträge: Das kommende Jahr bringt für die Menschen in Deutschland mehrere Änderungen im Bereich von Medizin und Gesundheit. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt eine Übersicht über wichtige Neuerungen:
Zum 1. Januar steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 66.150 Euro brutto (monatlich 5.512,50 Euro). 2024 waren es 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2025 beläuft sie sich auf 73.800 Euro (monatlich 6.150 Euro). 2024 lag sie bei 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Wer mehr als diesen Beitrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Im kommenden Jahr werden auch die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse für sich festlegen kann. Wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2025 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge.
Auch die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung werden ab dem 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlich Versicherten. Die Beiträge für Kinderlose steigen von 4 auf 4,2 Prozent.
Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, beispielsweise das Pflegegeld sowie die Leistungen für Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, werden zum 1. Januar um 4,5 Prozent angehoben. Ab Juli werden zudem die Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Betroffene erhalten damit einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungen. Das ermöglicht Antragstellern einen flexibleren Einsatz des Budgets.
Ab 15. Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland flächendeckend eingeführt – zunächst in ausgewählten Modellregionen und dann ab Mitte Februar bundesweit. In der ePA werden alle wichtigen Informationen rund um die persönliche Gesundheit gespeichert und können den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsakteuren zur Verfügung gestellt werden. Das soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Auch können die behandelnden Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten Wechselwirkungen leichter vermeiden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer sie nicht haben möchte, muss dies in einem Widerspruchsverfahren seiner Krankenkasse mitteilen.
Auch 2025 gilt ein verlängerter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage. Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung ist eigentlich 2023 ausgelaufen, wurde aber für 2024 und 2025 verlängert.
Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon möglich.
Auf Beschluss der EU darf ab Januar Amalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.
Ab dem 1. Januar müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem aufwendigen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüfen. Sie sind künftig lediglich zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz tritt ab 2025 schrittweise in Kraft. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um zu prüfen, ob auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten ein solches Instrument notwendig ist, soll bis September eine Kommission eingesetzt werden. Die Kosten der Krankenhäuser von Tarifsteigerungen für das Personal im Krankenhaus werden einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert. Bis Ende 2026 sollen die Bundesländer den Krankenhäusern Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen, und 2027 bis 2028 wird das Finanzierungssystem umgestellt.
Zum 1. Januar treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten der Pflegekräfte in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.