Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef und Medienminister Rainer Robra (CDU) drängt auf eine Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Das System habe sich in Teilen „als dysfunktional erwiesen“, schreibt Robra in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag).
Seine Kritik richtet sich gegen den letzten Schritt des dreistufigen Verfahrens, die Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Beitragsvorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und die Ratifizierung durch die Länderparlamente. Viele Landtagsabgeordnete wehrten sich dagegen, einem zwischen den Ministerpräsidenten „ausgehandelten“ Staatsvertrag zustimmen zu müssen, schreibt Robra.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundlagen für das Beitragsverfahren 1994 in einem Urteil geschaffen. Stufe eins sieht die Bedarfsanmeldung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor. In der zweiten Stufe prüft die KEF diese Anmeldung und spricht anschließend eine Beitragsempfehlung aus. Nach Einschätzung von Robra sichern diese beiden Stufen die funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten ab. „Hier halte ich keine Reform für notwendig.“
Die dritte Stufe des Festsetzungsverfahrens könne „nur so aus der Welt kommen, wie sie hineingekommen ist: durch Rechtsfortbildung des Bundesverfassungsgerichts selbst“, schreibt der CDU-Politiker. Zur dritten Stufe, die heute alles andere als staatsfern ausgestaltet sei, sollte es eine Alternative zur klassischen Ratifikation geben.