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CDU-Politiker wehrt sich gegen Strafbefehl wegen Volksverhetzung

Der sachsen-anhaltische CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Wie das Amtsgericht Aschersleben am Montag mitteilte, legte der Verteidiger des früheren Landtagspräsidenten am 15. November Einspruch ein und beantragte zunächst Akteneinsicht. Damit habe der Strafbefehl nunmehr die Funktion einer Anklageschrift. Ein Termin für eine öffentliche Hauptverhandlung stehe noch nicht fest.

Das Amtsgericht Aschersleben im Salzlandkreis hatte für Gürth am 29. Oktober wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro festgesetzt. Der 62-Jährige sollte diese in 90 Tagessätzen zu je 200 Euro zahlen.

Der CDU-Politiker hatte im Juni nach der Messerattacke eines 27-jährigen Afghanen auf vier Menschen in Wolmirstedt bei Magdeburg während der Fußball-EM im Kurznachrichtendienst X gepostet: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“

Eines der Opfer kam bei der Messerattacke ums Leben. Zudem erschoss die Polizei den Täter, nachdem dieser versucht haben soll, die Beamten anzugreifen. Gürth schrieb dazu, es sei „gut“, dass die Polizisten „diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen“ hätten.

Die Aussagen lösten bundesweit Empörung aus. Gürth löschte den Post nach kurzer Zeit. Die für Hasskriminalität im Internet zuständige Staatsanwaltschaft in Halle ermittelte gegen den CDU-Landtagsabgeordneten. Der 62-Jährige ist das dienstälteste Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt. Von 2011 bis 2015 war er Landtagspräsident.