Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU will über das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis namentlich abstimmen lassen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte am Mittwoch in Berlin, es sei wichtig zu dokumentieren, dass auch viele Ampel-Politiker dem Gesetz nicht zustimmten. Es enthalte Regelungen, die weder durchsetzbar noch kontrollierbar seien, kritisierte Sorge. Die Union lehnt die Reform entschieden ab.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings (CDU), sagte, zwar habe auch das geltende Recht Schwächen. Doch werde mit dem Cannabis-Gesetz „eine katastrophale Rechtslage“ geschaffen.
Erwachsene sollen künftig begrenzte Mengen von Cannabis besitzen, konsumieren und drei weibliche Pflanzen zu Hause anbauen dürfen. Außerdem sollen Anbau und Abgabe der Droge im Rahmen von lizenzierten und kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden. Für den öffentlichen Konsum soll es zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten.
Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen, kann aber mit einer Mehrheit Einspruch einlegen. Die Länder müssen die neuen Regelungen umsetzen.
Zuletzt hatte der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler erklärt, er rechne mit einer zweistelligen Anzahl von Nein-Stimmen in seiner Fraktion. Die Abstimmung ist noch für Februar geplant. Die Fachpolitiker von SPD, Grünen und FDP hatten sich auf zahlreiche Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verständigt. Dem Unions-Abgeordneten Sorge zufolge liegen die entsprechenden Änderungsanträge den Oppositionsfraktionen bis heute nicht vor.