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Cannabis: Land rechnet mit hunderten Anbauvereinigungen

Der Freiburger Regierungspräsident Carsten Gabbert (Grüne) erwartet in Baden-Württemberg nach der Legalisierung von Cannabis die Gründung von Anbauvereinigungen im dreistelligen Bereich. Sein Regierungspräsidium soll landesweit die Erlaubnisverfahren für solche Vereinigungen übernehmen, teilte das Sozialministerium am Montag in Stuttgart mit. Anträge können ab 1. Juli gestellt werden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet in den nächsten Monaten deutschlandweit mit der Gründung von 3.000 Anbauvereinigungen.

Grundlage ist das am 1. April in Kraft getretene bundesweite Konsumcannabisgesetz. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte, er unterstütze die Ziele des Gesetzes, „zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken“. Der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen sei nur zum Eigenkonsum für Erwachsene erlaubt und unterliege strengen Vorgaben.

In Freiburg werden künftig Anträge zur Gründung von Anbauvereinigungen entgegengenommen, geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Als Rechtsform können die Cannabispflanzer entweder den eingetragenen, nicht wirtschaftlichen Verein oder die eingetragene Genossenschaft wählen. Für die Überwachung der Anbauvereinigungen ist dann aber nicht mehr Freiburg, sondern das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Eine entsprechende Kabinettsvorlage werde dem Ministerrat in Kürze vorgelegt, hieß es in der Mitteilung weiter. (1403/24.06.2024)