In Nordrhein-Westfalen sind seit Monatsanfang bislang knapp 40 Anträge auf eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Cannabis-Eigenanbau und seine Weitergabe in Anbauvereinigungen gestellt worden. Bis zum 22. Juli lagen auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den fünf Bezirksregierungen, die in NRW für die Genehmigung zuständig sind, insgesamt 37 Anträge vor. Wie die Bezirksregierungen von Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mitteilten, sind bislang keine Genehmigungen erteilt worden.
Gemäß Paragraf 11, Absatz 5 des Konsumcannabisgesetzes sollen die zuständigen Behörden – im Fall von Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen – innerhalb von drei Monaten entscheiden. Voraussetzung ist, dass alle für den Antrag notwendigen Unterlagen, Angaben und Nachweise vollständig eingereicht wurden. Die für die Einreichung eines Antrags auf Erlaubniserteilung notwendigen Nachweise sind im Konsumcannabisgesetz aufgeführt. Diese umfassen unter anderem ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied, Angaben zur Lage und Größe der Anbaufläche und zur voraussichtlichen Anbaumenge an Cannabis.
Verlangt werden auch Angaben zu Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, die Benennung eines Präventionsbeauftragten samt Kenntnisnachweisen sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Auch Abstandsbestimmungen müssen dem Konsumcannabisgesetz zufolge erfüllt sein, wie zum Beispiel der Abstand von mindestens 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen.
Mit Blick auf künftige Kontrollen führt die Bezirksregierung Münster aus, dass die behördliche Überwachung für Anbauvereine bei den Bezirksregierungen liegt. Die „stoffliche Überwachung“ obliege hingegen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv). Für die Einhaltung der „Regeln der guten Landwirtschaft“ sei die Landwirtschaftskammer zuständig. Die konkrete Zusammenarbeit bei der Durchführung der Kontrollen durch die NRW-Behörden werde noch abgestimmt, hieß es. Für die regelmäßigen Kontrollen werde der Turnus noch festgelegt.