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Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Schmähplastik ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die mittelalterliche antisemitische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss sei ohne Begründung erfolgt, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Samstag in Karlsruhe dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage.

Mit der Verfassungsbeschwerde wollte der Kläger die Entfernung des Sandsteinreliefs erreichen. Zuvor war das Mitglied einer jüdischen Gemeinde, Michael Düllmann, 2022 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) damit gescheitert. Sein Anwalt Christian Kirchberg erklärte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, die zuerst darüber berichtet hatte, Düllmann wolle nun Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erheben.

Düllmann versucht seit Jahren juristisch gegen die Schmähplastik vorzugehen. Er sieht sich unter anderem in seiner Menschenwürde und Religionsfreiheit verletzt.

Die Schmähplastik „Judensau“ stammt von 1290 und befindet sich in vier Metern Höhe an der Außenfassade der Kirche. Sie zeigt ein Schwein, an dessen Zitzen Menschen saugen, die Juden darstellen sollen. Das Spottbild stammt aus dem 13. Jahrhundert. Solche antijüdischen Darstellungen aus dem Mittelalter finden sich heute auch noch an anderen Kirchen.

Vor der Wittenberger Kirche informieren seit 1988 eine Bodenplatte und eine Stele über das „Zeugnis des christlichen Antijudaismus“. Laut BGH hat sich die Kirchengemeinde damit erfolgreich vom verunglimpfenden Inhalt des Reliefs distanziert und das einstige Schandmal zu einem Mahnmal umgewandelt.