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Bundestagsausschuss stimmt Teilfreigabe von Cannabis zu

Das Cannabis-Gesetz soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Der Gesundheitsausschuss hat den Weg dafür nun freigemacht.

Der Kernpunkt der Reform: Jeder Erwachsene darf künftig 25 Gramm Cannabis besitzen. Um den Schwarzmarkt einzuschränken, setzt die Regelung auf Eigenanbau
Der Kernpunkt der Reform: Jeder Erwachsene darf künftig 25 Gramm Cannabis besitzen. Um den Schwarzmarkt einzuschränken, setzt die Regelung auf EigenanbauImago / Christian Ohde

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat den Weg freigemacht für die geplante Teilfreigabe von Cannabis. Der Ausschuss stimmte in Berlin mit einer Mehrheit aus den Regierungsfraktionen sowie den Stimmen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für den Gesetzentwurf. Union und AfD votierten dagegen. Auch aus der SPD gibt es Gegenstimmen. Das Cannabis-Gesetz soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom 1. April an Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein soll. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden, sofern sie aus dem Eigenanbau dreier Pflanzen oder aus kontrollierten Anbau-Clubs stammen. Die Erlaubnis, Cannabis-Clubs zum Anbau und zur Abgabe der Droge zu gründen, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Cannabis verboten.

Zu den Änderungen gegenüber dem Ursprungs-Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählen schärfere Strafvorschriften für den Verkauf der Droge an Minderjährige und Präzisierungen für den öffentlichen Konsum von Cannabis. Insgesamt hatten die Fachpolitikerinnen und -politiker der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP rund 30 Änderungen ausgehandelt, die nun den Gesundheitsausschuss passiert haben.