Initiatoren von zwei fraktionsübergreifenden Anträgen haben Druck gemacht: Nun werden Abtreibung und Organspende am heutigen Donnerstag im Bundestag erstmals beraten.
Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag gleich zwei interfraktionelle Anträge. Die Abgeordneten debattieren über eine Reform für eine Abtreibungsregelung sowie über die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende. Unklar ist, ob in den verbleibenden Sitzungswochen bis zu den Neuwahlen am 23. Februar noch über die Gesetzentwürfe abgestimmt werden kann.
Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.
Zudem wurde ein Antrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht. Die Widerspruchslösung ist das Gegenmodell zur bestehenden Regelung bei der Organspende. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis von Patienten – etwa durch einen Organspendeausweis – damit ihre Organe im Falle des Todes für Transplantationen entnommen werden können. Weil in Deutschland seit Jahren Organmangel besteht, dringen viele Politiker und Mediziner auf einen Systemwechsel. Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, kommt als Spender in Frage.