Bis Ende Juni hatte Karlsruhe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Nun hat der Bundestag entschieden. Dabei ging es um soziale Folgen der Unwirksamkeit solcher Ehen.
Minderjährige, die im Ausland geheiratet haben, werden künftig rechtlich besser geschützt. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz, nach dem Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, zwar auch künftig in Deutschland unwirksam bleiben. Allerdings soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Eine unwirksame sogenannte Kinderehe lässt sich zudem künftig “heilen”, indem sie in Deutschland nach dem 18. Geburtstag durch eine neue Heirat quasi bestätigt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Frühjahr 2023 bis zum 30. Juni Zeit gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte anlässlich der Entscheidung des Bundestags, Ehen von Minderjährigen blieben verboten, “denn sie widersprechen unserer Werteordnung”. Ehen, die im Ausland zwischen dem 16. und dem 18. Geburtstag geschlossen würden, blieben aufhebbar. Zugleich würden Betroffene mit dem neuen Gesetz besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe in Deutschland geschützt.
Die Union kritisierte, dass das Gesetz nur einen Minimalkonsens darstelle. Viele weitere Punkte wären noch zu regeln, sagte Susanne Hierl (CSU). Dazu gehörten etwa eine Beratungspflicht vor einer Wiederheirat, Regeln zur Abstammung von Kindern, die schon vor der Einreise nach Deutschland geboren wurden, sowie Regelungen zum Erbrecht. Das neue Gesetz könnte erneut in Karlsruhe landen, warnte Hierl.