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Bundestag beschließt höheren CO2-Preis und neue Grenze für Elterngeld

Zwei Tage nach der politischen Einigung der Koalitionsspitzen auf den Bundeshaushalt 2024 hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition die CO2-Preis-Erhöhung für das kommende Jahr beschlossen. Er stimmte am Freitag in Berlin dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 zu, nachdem der Haushaltsausschuss am Donnerstag die Änderungen gebilligt hatte.

Der CO2-Preis, der Öl, Gas und Sprit verteuert, soll Anfang 2024 von 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem Gas auf 45 Euro steigen. Das hatten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch bekannt gegeben. Ziel sind mehr Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem unter anderem der Umbau der Wirtschaft gefördert wird. Im Klimafonds fehlen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen für die kommenden Jahre.

Beschlossen wurden mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz auch die Einsparungen beim Elterngeld. Von April 2024 an sollen Eltern nur noch bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 200.000 Euro im Jahr Elterngeld bekommen. Bisher liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro. Im April 2025 soll sie auf 175.000 Euro Jahreseinkommen sinken.

Statt zwei Partnermonaten soll es außerdem nur noch einen Monat geben, den die Elternteile im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes gemeinsam nehmen können. Bisher nehmen Gutverdiener die Partnermonate häufig für einen längeren Urlaub in Anspruch. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte zunächst vorgeschlagen, die Einkommensgrenze ab 2024 auf 150.000 Euro Jahreseinkommen zu halbieren. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent des Nettolohns, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.