Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung für eine bessere Absicherung der Prinzipien des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Mit der Mehrheit von 600 Stimmen verabschiedete das Parlament am Donnerstag in Berlin ein Gesetz, das für das Funktionieren und die Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts wesentliche Merkmale in der Verfassung verankert. 69 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung gegen die Änderung.
Die grundlegenden Organisationsprinzipien des Bundesverfassungsgerichts werden durch das Gesetz nicht geändert. Sie waren bislang im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte. Mit der Verankerung im Grundgesetz würde für eine Änderung künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht. Die grundlegenden Regeln des Gerichts würden dem Zugriff einer einfachen Mehrheit entzogen und damit eine Säule der liberalen Demokratie gestärkt, sagte der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das Gesetz mit erarbeitet hatte.
Mit dem Gesetz, auf das sich die frühere Ampel-Koalition bereits im Sommer mit der Union geeinigt hatte, wird im Grundgesetz unter anderem die Zahl der Senate und der Richterinnen und Richter sowie ihre Amtszeit festgeschrieben. Außerdem ist nun auch die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts im Grundgesetz verankert.
Neu eingefügt wird für den Fall politischer Blockaden bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern ein Ersatzwahlmechanismus. Gewählt werden sie jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat. Wird in einem Organ die Wahl blockiert, kann das andere wählen. Auch die Linke unterstützte das Gesetz, AfD und BSW lehnten es ab.