Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, ob mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen Streumunition verschossen wird. Sie selbst halte sich jedoch an die im so genannten Oslo-Übereinkommen vereinbarten Verpflichtungen, erklärte die Bundesregierung in einer am Montag in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
“Daraus ergibt sich insbesondere ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der unmittelbaren oder mittelbaren Weitergabe von Streumunition”, betonte die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Ihr lägen auch keine Erkenntnisse über einen Streumunitionseinsatz durch die Vereinigten Staaten in der Ukraine vor. Sie setze sich weltweit für die Ächtung von Streumunition ein, unterstrich die Bundesregierung.
Die USA, die dem Oslo-Abkommen nicht beigetreten sind, hatten erklärt, der Ukraine Streumunition zu liefern. Der Einsatz von Streumunition ist wegen der gravierenden Auswirkungen und Langzeitfolgen international geächtet. Jedoch sind unter anderem Russland, die USA und die Ukraine nicht Vertragspartner des Oslo-Abkommens, das seit August 2010 in Kraft ist.