Die FDP hat eine Kürzung des Bürgergelds um bis zu 20 Euro vorgeschlagen. Das Ministerium bremst: Gesetzlich ist das nicht möglich. Es gebe für Empfänge eine Besitzstandsregelung.
Die Bundesregierung hat Vorschläge der FDP zurückgewiesen, das Bürgergeld im kommenden Jahr zu kürzen. Das sei gesetzlich nicht möglich, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin. Es gebe für Bürgergeld-Empfänger eine “gesetzliche Besitzschutzregelung”. Deswegen gebe es für Kürzungen kein Entscheidungsspielraum. Sie rechne damit, dass es im kommenden Jahr wegen der rückläufigen Preissteigerungsraten eine Nullrunde beim Bürgergeld geben werde.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte der “Bild-Zeitung” (Montag) gesagt, das Bürgergeld solle um bis zu 20 Euro gekürzt werden. Dies würde die Steuerzahler um 850 Millionen Euro entlasten und den Anreiz zu arbeiten erhöhen. Die Kürzung sei gerechtfertigt, weil bei der letzten Berechnung die Inflation höher eingeschätzt worden sei, als sie sich tatsächlich entwickelt habe.
Zum 1. Januar 2024 hatte die Bundesregierung die Sozialleistung um 12 Prozent angehoben. Für alleinstehende Erwachsene bedeutete das ein Plus von 61 Euro im Monat; der Regelsatz erhöhte sich auf 563 Euro. Begründet wurde die Erhöhung damals mit dem inflationsbedingten Anstieg der Preise für Güter und Dienstleistungen, insbesondere für Lebensmittel.
Die SPD-Bundestagsfraktion äußerte sich ebenfalls zu Kürzungsvorschlägen. “Ich halte überhaupt nichts davon, ständig mit völlig unausgegorenen Ideen fern jeder Realität für Verunsicherung zu sorgen”, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher Martin Rosemann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dürr führe eine Regierungsfraktion, die den Anpassungsmechanismus beschlossen habe, bei dem die Inflation zu Recht schneller berücksichtigt wird als vorher.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband betonte, das Bürgergeld sei kein Almosen, sondern verwirkliche Grundrechte. Es sei schon heute zu niedrig, um Armut zu bekämpfen. Wer hier von Kürzungen spreche, wolle Ungleichheit vergrößern und fördert die soziale Spaltung, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Joachim Rock. Besonders zynisch sei es, wenn Dürr nun trotz steigender Lebenshaltungskosten mit der zurückgehenden Inflation argumentierte.
Das Bürgergeld wird seit dem 1. Januar 2023 ausgezahlt und löste die Hartz IV-Gesetzgebung ab. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung werden Verschärfungen beim Bürgergeld aufgeführt. Mitwirkungspflichten sollen “vereinheitlicht, präzisiert und verschärft werden”. Es solle zudem Meldepflichten geben. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen weiter entwickelt werden. Die Karenzzeiten bei Schonvermögen sollen zudem halbiert werden. Derzeit beträgt die Höhe des Schonvermögens bei Alleinstehenden im ersten Jahr 40.000 Euro, zusätzlich sind 15.000 Euro pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Die Karenzzeit, in der es nicht angetastet wird, liegt bei einem Jahr.