Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der EU-Asylreform weitere Verschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat dazu zwei Gesetzentwürfe gebilligt. Sie enthalten verschiedene Anpassungen des deutschen Rechts an die auf EU-Ebene beschlossene Reform sowie darüber hinaus weitere Vorhaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Schritt rief scharfe Kritik von Menschen- und Kinderrechtlern hervor.
“Wir brauchen ein funktionierendes System auf europäischer Ebene, um die illegale Migration nach Deutschland dauerhaft zu begrenzen und die Überforderung unserer Systeme zu beenden”, sagte Dobrindt. Es gehe um “Verantwortung und Verlässlichkeit, um Sicherheit und europäische Solidarität”. Er sei sich mit seinen Kollegen in Europa einig, dass man das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) über die jetzige Reform hinaus weiter schärfen müsse.
EU-Reform sieht Verfahren an Außengrenzen vor
Die Reform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Auch sollen Betroffene in sogenannte sichere Drittstaaten zurückgeschickt und Asylverfahren dorthin verlagert werden können.
Die Mitgliedstaaten haben bis Juni 2026 Zeit für die Umsetzung. Eine mögliche Änderung betrifft die Frage, ob Schutzsuchende eine Verbindung zu den Drittstaaten haben müssen, in die sie abgeschoben werden sollen. Über die deutschen Gesetzentwürfe entscheidet der Bundestag.
Die Organisation Pro Asyl warnte davor, dass nach der Umsetzung der Reform reihenweise Geflüchtete in Deutschland in zumindest zum Teil geschlossenen Zentren quasi inhaftiert werden könnten. Dies könnte auch Familien mit Kindern betreffen. “Geflüchtete in Sonder-Einrichtungen zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen”, sagte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith.
Asyl: Amnesty International kritisiert “De-facto-Haft”
Auch Amnesty International kritisierte, dass neue Formen von De-facto-Haft eingeführt würden. “Die Möglichkeiten zur Inhaftierung Schutzsuchender werden immer weiter ausgedehnt”, sagte die Asylexpertin der Menschenrechtsorganisation, Sophie Scheytt. Haft dürfe jedoch nie zum Normalfall werden – auch nicht für abgelehnte Asylsuchende. “Alle Menschen haben Rechte, unabhängig von ihrem Pass und ihrer Herkunft”, so Scheytt.
Die Gesetzentwürfe sehen laut Bundesinnenministerium Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Haft sei stets im Einzelfall anzuordnen, wenn ein gesetzlicher Haftgrund wie zum Beispiel Fluchtgefahr bestehe und kein milderes Mittel zur Verfügung stehe, hieß es.
Pro Asyl und Save the children kritisieren Entwurf
Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Hilfsorganisation Save the Children mahnten wie auch Pro Asyl und Amnesty Änderungen an den Entwürfen an. Kinder in Haft zu nehmen oder haftähnlich unterzubringen, verstoße gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung müsse vielmehr sein, Kinder bestmöglich zu schützen.
