Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dringt auf Bundesebene auf eine stärkere finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe. Ein entsprechender Entschließungsantrag sollte am Freitag im Bundesrat eingebracht werden, wie die Landesministerien für Arbeit sowie Soziales in Düsseldorf mitteilten. Über den Antrag sollte am Abend in Berlin abgestimmt werden.
Der Bund wird in dem Antrag aufgefordert, seinen seit 2018 in unveränderter Höhe gewährten Beitrag zur Entlastung der Kommunen von bisher fünf Milliarden Euro um mindestens weitere fünf Milliarden Euro anzuheben. Darüber hinaus soll die finanzielle Beteiligung künftig dynamisiert und an die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe gekoppelt werden. Auf diese Weise solle sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit den Kostenentwicklungen der Eingliederungshilfe künftig nicht länger alleine gelassen werden, hieß es.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) verwies darauf, dass das Geld zur Finanzierung der Sozialausgaben nicht mehr ausreiche. So sind laut Statistischem Bundesamt die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen. „Das können die Kommunen aus Bordmitteln nicht mehr stemmen“, so Scharrenbach.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte: „Die Eingliederungshilfe ist eine tragende Säule zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.“ Die daraus resultierende Ausgabendynamik stelle die Länder und Kommunen bereits seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. Deshalb sei es nun „höchste Zeit, eine angemessene Beteiligung des Bundes an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen“.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe steuern maßgeblich die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in NRW. Aktuelle Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlagen stünden „in einem direkten Zusammenhang“ zwischen den Kosten für die Eingliederungshilfe auf der einen und einer aus Sicht des Landes mangelnden bundesseitigen Refinanzierung auf der anderen Seite, erklärten Ministerin und Minister gemeinsam.