In der Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren zeigt sich die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig offen für ein solches Vorgehen. „Wir dürfen ein Verbotsverfahren nicht allein aus politischen Gründen vom Tisch nehmen, nur weil die AfD bei 20 Prozent oder mehr in den Umfragen liegt und sich mal wieder als Opfer inszenieren könnte“, sagte sie der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). „Auf der anderen Seite entbindet uns ein Verbotsverfahren nicht von der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.“ NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wirbt derweil in der „Neuen Westfälischen“ (Samstag) für ein „breites politisches Bündnis“ für das weitere Vorgehen.
„Die Hürden eines Verbots sind hoch“, betonte Bundesjustizministerin Hubig. Zunächst müsse das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes ausgewertet werden. „Anschließend muss sorgfältig geprüft werden, ob die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung planvoll und aktiv bekämpft und ob das nachgewiesen werden kann“, sagte sie der „Rheinischen Post“. „Wenn wir zu der Überzeugung gelangen, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen, dann dürfen wir nicht zögern.“
Ähnlich äußerte sich NRW-Justizminister Limbach. Ein Parteiverbot sei wie ein Notwehrrecht der Demokratie. Wenn die Voraussetzungen vorlägen, dann „haben wir eine Verpflichtung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gegenüber“, sagte er der „Neuen Westfälischen“. Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat definierten diese. „Es reicht ein Angriff auf eines der dreien“, erklärte er. „Wir sehen dafür sehr viele Anhaltspunkte.“
„Ich bin dafür, dass wir jetzt kluge unabhängige Köpfe damit beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens genau zu prüfen“, betonte Limbacher. Der Grünen-Politiker wirbt mit Blick auf das weitere Vorgehen für „ein breites politisches Bündnis“. „Das kann nicht eine Partei oder ein Bundesland allein machen“, sagte er. „Wir sollten das in den nächsten Wochen in Ruhe und gründlich erörtern.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Durch die Einstufung der AfD war die Debatte über ein Verbot der Partei neu entfacht worden. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.