Der Bremer Migrationsforscher Stefan Luft hat das Kirchenasyl scharf kritisiert. Es sei fragwürdig, wenn sich in einer beliebigen Kirchengemeinde eine Gruppe von Menschen zusammentue und sage, sie wollten ein eigenes Verfahren machen und den Asylanspruch eines Geflüchteten prüfen. „Die haben keinerlei Kompetenz. Es ist eine gewisse Anmaßung zu meinen, man könnte jetzt privat ein Parallelverfahren durchführen“, sagte Luft Radio Bremen (Samstag).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei ein Kompetenzzentrum, wenn nicht das Kompetenzzentrum für Migration und Asyl in Deutschland, erklärte Luft. Auch die Asylkammern der Verwaltungsgerichte hätten sich enorme Fachkenntnis angeeignet und könnten zurückgreifen auf entsprechende Studien und Untersuchungen. „Es bedarf keiner zusätzlichen Instanz – der es noch dazu an jeglicher Kompetenz fehlt -, die eine weitere Überprüfung durchführen sollte.“
Luft führte aus, offensichtlich gebe es die Vorstellung, Asylverfahren könnten nur in Deutschland und am besten in Bremen durchgeführt werden, wenn man den Anspruch erhebe, dass sie humanitären Kriterien genügten. „Das halte ich für eine abwegige Vorstellung. Ich bin auch der Auffassung, dass die Institution Flüchtlingsschutz Schaden nimmt, wenn man die Spielregeln der Staaten in der Frage des Asylverfahrens infrage stellt.“
Hinzu komme, dass dieser Eingriff in das System erfolge, bevor überhaupt von einem Asylverfahren die Rede sei. „Es geht zunächst nur um die Zuständigkeit für ein Asylverfahren. Wenn man dann sagt: ‘Nein, also in Italien oder wo auch immer kann das nicht gemacht werden, das geht nur in Deutschland.’ Das erinnert mich sehr an diesen Satz: ‘Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.’ Das halte ich für eine Art von Überheblichkeit, die völlig daneben ist.“
In der Nacht zum 3. Dezember hatten Polizeikräfte versucht, das Kirchenasyl für einen 25-jährigen Somalier im Zentrum der evangelischen Bremer Zionsgemeinde zu beenden. Das verhinderten rund 100 Menschen, der Gemeindepastor läutete dazu die Kirchenglocken.
Das Verwaltungsgericht hat zwischenzeitlich die Abschiebung des jungen Mannes im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Finnland verboten. Streit gibt es auch um Kirchenasyle in der Bremer Friedensgemeinde für einen weiteren Somalier und für einen Iraner in der Bremerhavener Kreuzgemeinde, die zur hannoverschen Landeskirche gehört. Allein in Bremen gibt es aktuell 19 Kirchenasyle.