Aktuelle Kirchenasylfälle in Bremen sollen bis Ende Januar nicht von den Behörden beendet werden. Darauf einigte sich in der Hansestadt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit den evangelischen Landeskirchen in Bremen und Niedersachsen. „Abschiebemaßnahmen aus einem bestehenden Kirchenasyl werden also nicht vollstreckt. Dies gilt auch für den Fall der Ablehnung von Dossiers durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)“, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Senators und der Kirchen. Die Einigung wurde bereits am Dienstag getroffen.
Bis Ende Januar sollen „weitere, notwendige Klärungen“ erfolgen, hieß es weiter. Dazu sollen feste Kriterien für „Härtefälle“ und „unzumutbare Härten“ abgestimmt und festgelegt werden. Grundsätzlich seien sich beide Seiten einig, am bisherigen bewährten Dossier-Verfahren für das Kirchenasyl festzuhalten, wie es zwischen dem Bamf und der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 2015 vereinbart wurde.
Anfang Dezember hatten Polizeikräfte in einer Nachtaktion versucht, ein Kirchenasyl für einen 25-jährigen Somalier im Zentrum der evangelischen Bremer Zionsgemeinde zu beenden. Das verhinderten rund 100 Menschen, der Gemeindepastor läutete dazu die Kirchenglocken.
Die evangelischen Kirchenleitungen aus Bremen und Niedersachsen bekräftigten, dass mit dem Kirchenasyl nicht der Rechtsstaat infrage gestellt oder eine systematische Kritik am Dublin-System geübt werden solle. Die Entscheidungshoheit des Staates werde seitens der Kirchenleitungen respektiert: „Das Kirchenasyl ist ein Appell im Sinne des Rechtsstaates, Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen“, hieß es.