Brandenburgs Landesregierung sieht derzeit keine Gefahr, mit öffentlichen Mitteln für Tagebau-Rekultivierungspflichten des Energiekonzerns Leag einstehen zu müssen. Zur bestehenden Vorsorgevereinbarung von 2021 sei Ende 2024 nach Verhandlungen eine Änderungsvereinbarung mit wesentlichen Neuerungen abgeschlossen worden, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Potsdam.
Die Bergbaugesellschaft der Leag habe damit Sorge dafür zu tragen, dass die Wiedernutzbarmachung stillgelegter Braunkohletagebaue bis zum Ende der Bergaufsicht abgesichert ist, sagte der Ministeriumssprecher. Dafür würden Rückstellungen gebildet. Die Vorsorgevereinbarung beinhalte neben Einzahlungen finanzieller Mittel auch Verpflichtungserklärungen und eine sogenannte Nachschussverpflichtung. Mit einer solchen Verpflichtung müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, falls dies erforderlich ist.
Bisher komme die „Lausitzer Energie Bergbau AG ihren Verpflichtungen nach“, sagte der Ministeriumssprecher. Das Sondervermögen werde regelmäßig kontrolliert, um die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen abzusichern. Dem Landesbergamt sei zudem „die Erhebung von Sicherheitsleistungen offen gehalten“.
Von der Leag hieß es, der Sparplan werde planmäßig erfüllt. Es seien bereits mehrere hundert Millionen Euro eingezahlt worden. Der Umweltverband Greenpeace hatte die Länder Brandenburg und Sachsen kürzlich aufgerufen, vorsorglich Gläubigerschutz zu beantragen, um für mögliche Zahlungsausfälle vorzusorgen.