Das Land Brandenburg stellt die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung für geschädigte Ökosysteme vorläufig außer Vollzug. Landwirtschafts- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt (SPD) begründete diesen Schritt am Mittwoch in Potsdam mit fehlenden rechtlichen Vorgaben auf EU- und Bundesebene, wie diese Verordnung konkret umgesetzt werden soll.
Führende Fachjuristen gingen davon aus, dass ein Vollzug der Verordnung auf Landesebene erst erfolgen kann, wenn der Bund auf gesetzlichem Wege Verfahrensregeln erlässt, sagte Mittelstädt. Wahrscheinlich werde dazu eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig.
Die Ministerin betonte, das Land Brandenburg strebe grundsätzlich eine Umsetzung der Verordnung im Konsens mit Naturschutz und den Interessen der Landnutzer an. Deshalb werde unter Federführung ihres Ministeriums auch ein Workshop mit Landnutzer- und Umweltorganisationen stattfinden, in dem der mögliche Vollzug der europäischen Wiederherstellungsverordnung besprochen werde.
Bis zur Erreichung dieses Konsenses würden „keine vollendeten Tatsachen geschaffen“. Es gehe nicht darum, „irgendeine nicht näher definierte Natur“ zu schützen, sondern die Kulturlandschaften im Konsens mit berechtigten Naturschutzinteressen weiterzuentwickeln.
Die europäische Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Ziel ist, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der EU Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.