Brandenburgs Landesregierung will das Landespflegegeld für blinde und gehörlose Menschen zum 1. Juli um rund 20 Prozent anheben. Das Kabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mitteilte. Der Gesetzentwurf werde nun dem Landtag zugeleitet.
Die Leistungen seien zuletzt vor sechs Jahren angepasst worden. In Brandenburg erhalten den Angaben zufolge rund 2.900 blinde und gehörlose Menschen Landespflegegeld.
Mit der Novellierung sollen die monatlichen Leistungen für blinde Menschen von 345,80 Euro auf 425 Euro und für gehörlose Menschen von 106,60 Euro auf 130 Euro steigen. Zudem soll der Personenkreis der Anspruchsberechtigten vergrößert werden. Auch blinde und gehörlose Menschen, die in besonderen Wohnformen oder in stationären Einrichtungen leben, sollen die Leistung künftig erhalten können. Damit sollen rund 300 Menschen mehr profitieren.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte, mit der Umbenennung in Landesteilhabegesetz werde unterstrichen, dass es um verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von blinden und gehörlosen Menschen gehe. Diese würden mehr gezielte Unterstützung erhalten, um möglichst eigenständig und uneingeschränkt am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können.
Blinde und teilweise auch gehörlose Menschen erhalten demnach in allen Bundesländern auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen. Sie sollen die Mehrbelastungen durch die Behinderungen ausgleichen.