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Minister Blume bedauert “Raum für Missverständnisse” bei NS-Rauben

Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) führt die Debatte um NS-Raubkunst bei der Bayerischen Staatsgemäldesammlung auf Missverständnisse zurück. Er bedaure, dass die Praxis der Staatsgemäldesammlungen diesen „Raum für Missverständnisse“ geboten habe, sagte Blume am Donnerstag im Landtag in München.

Er sei überzeugt gewesen, „dass wir bei den Staatsgemäldesammlungen, dass wir in Bayern, dass wir in Deutschland“ bei der Rückgabe von NS-Raubkunst weiter seien. Er hab darauf vertraut, dass die Erforschung und Rückgabe von NS-Raubkunst „schon läuft“. Er sei aber auch kein Provenienzforscher.

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge wurden die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert. Dabei soll die Herkunft (in der Fachsprache: die Provenienz) der geraubten Kunstwerke teils schon jahrelang bekannt sein. Die Zeitung stützt sich auf einen 900-seitigen Auszug einer internen Datenbank aus dem Jahr 2020. Dieser enthalte Berichte zu rund 200 möglichen NS-Raubkunstwerken. Diese Werke seien in der Liste nach einem Ampelsystem als „Rot“ eingestuft und somit eindeutig Raubkunst.

Blume sagte, sein Ministerium habe angeordnet, dass die Staatsgemäldesammlungen künftig alles, bei dem nur ein Raubkunst-Verdacht bestehe, in die „Lost-Art“-Datenbank einstellen müsse. Man werde darüber hinaus „alle weiteren Museen und Sammlungen in unserem Geschäftsbereich auffordern“, ihre Bestände zu inventarisieren. Wer nun frage, warum dies nicht längst geschehen sei, den müsse man auf die „harte museumspolitische Realität in ganz Deutschland“ mit ihren geringen Ressourcen hinweisen.

Blume kritisierte in der Landtagsdebatte, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen als eine der größten und bedeutendsten Kunstsammlungen der Welt „teils unverantwortlich in Misskredit gebracht“ wurden. Es sei inzwischen klar, dass eben nicht alle „Rot“ markierten Werke auf dieser Liste eindeutig Raubkunst seien, sondern „ausschließlich Verdachtsfälle“. Der Vorwurf, man habe den Opfern und ihren Erben absichtlich Forschungsergebnisse vorenthalten, sei „unzutreffend“.