Frankfurt a.M. – Nur das Land Brandenburg hat ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten angeordnet. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes bei den zuständigen Landesministerien. Demnach sollen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden war und die Opfer oder Zeugen rechter Gewalttaten wurden, mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausgewiesen werden – in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten. „Pro Asyl“ und die Opferberatungsstellen in den Ländern begrüßten den Brandenburger Erlass.epd
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