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Bislang keine “Reerdigung” auf Berliner Friedhöfen

Auf Berliner Friedhöfen finden laut Senatsgesundheitsverwaltung bislang keine Bestattungen von Menschen statt, deren Leichnam zuvor im Rahmen einer sogenannten „Reerdigung“ durch Mikroorganismen zu Erde umgewandelt wurde. Die „Humankompostierung“ befinde sich in Schleswig-Holstein noch im Probebetrieb, Ergebnisse lägen noch nicht vor, erklärte Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer (SPD) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

„Der Senat kann gegenwärtig keinen Handlungsbedarf erkennen“, heißt es auf die Frage, ob der Senat plane, „die Erde aus Schleswig-Holstein reerdigten Verstorbenen auf Berliner Friedhöfen beisetzen zu lassen“. Weiter verweist Haußdörfer auf das Berliner Bestattungsgesetz. Demnach könne die Bestattung durch Beisetzung einer Leiche in der Erde (Erdbestattung) oder durch Einäscherung einer Leiche mit anschließender Beisetzung der Asche der verstorbenen Person (Feuerbestattung) vorgenommen werden. Laut Friedhofsgesetz Berlin bestehen auf den Friedhöfen der Stadt nur Erd-, Urnen- und Aschegrabstätten.