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Bischof gibt Anzeige gegen Kardinal Woelki an Vatikan weiter

Hat der Kölner Kardinal Woelki seine Amtspflicht verletzt? Eine Anzeige von Missbrauchsbetroffenen hat der Trierer Bischof nach Rom weitergeleitet. Jetzt liegt der Fall in den Händen der römischen Bischofsbehörde.

Eine kirchenrechtliche Anzeige von Missbrauchsbetroffenen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist an den Vatikan weitergegeben worden. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann leitete sie gemäß den Vorgaben über die deutsche Vatikan-Botschaft an die römische Behörde für die Bischöfe, wie das Bistum Trier am Mittwoch mitteilte. Ackermann ist der dienstälteste Bischof der Kirchenprovinz Köln und als solcher für den Fall zuständig. Er habe sowohl die Betroffenen als auch Kardinal Woelki über das Vorgehen informiert.

Die Anzeige stammt vom Betroffenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz. Das unabhängige Gremium wirft dem Kölner Erzbischof vor, im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung seine Amtspflicht verletzt und bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einen Meineid geleistet zu haben. Das Erzbistum Köln wies diese Darstellung zurück. Experten beurteilen das Verfahren als völlig offen.

Die Anzeige, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, richtet sich an Papst Leo XIV. persönlich und wurde im Juli bei Bischof Ackermann eingereicht. Hintergrund sind zurückliegende Ermittlungen wegen möglicher Falschaussagen Woelkis zu zwei Missbrauchsfällen im Zuge zivilrechtlicher Presserechtsstreitigkeiten mit der “Bild”-Zeitung. Das staatliche Verfahren wurde eingestellt – teils mangels hinreichenden Tatverdachts und teils gegen Auferlegung einer Geldzahlung. Die Staatsanwaltschaft betonte dabei, dass ein hinreichender Verdacht bestehe, dass Woelki eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben sowie einen fahrlässigen Falscheid abgelegt habe.

Der Betroffenenbeirat sieht es als nachgewiesen an, “dass der Kölner Erzbischof in unverantwortlicher und zugleich rechtswidriger Weise seinen Amtspflichten nicht nachgekommen ist”. In seiner Anzeige beruft sich das Gremium auf das Kirchenrecht. Die von der Staatsanwaltschaft festgestellten Pflichtverletzungen stellten eine Verletzung von Woelkis Amtspflichten dar. Zudem sei durch das Agieren des Erzbischofs “ein schweres Ärgernis” in der Öffentlichkeit entstanden.

Das Erzbistum hatte darauf verwiesen, dass das staatliche Verfahren gegen den Kardinal rechtskräftig eingestellt worden sei: “Die vorgebrachten Anschuldigungen sind offenkundig haltlos und bauen – sicherlich unabsichtlich mangels besseren Wissens – auf einer Reihe falscher Annahmen und Behauptungen auf.”