BONN/DÜSSELDORF – Die katholische Kirche will in Einzelfällen ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten möglich machen, wenn es um Ehepartner unterschiedlicher Konfession geht. „Hier ist ein Weg gefunden für Einzelfälle“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, zum Abschluss der Frühjahrsversammlung in Ingolstadt. Eine pastorale Handreichung werde in den kommenden Wochen fertiggestellt. Dann werde das Papier, das eine große Mehrheit der Bischöfe befürwortet habe, öffentlich vorgestellt.
An katholischen Abendmahlfeiern dürfen bislang in der Regel nur Katholiken teilnehmen, nicht Protestanten. Marx betonte, dass es beim Abendmahl zwischen Katholiken und Protestanten nicht um allgemeine Lösungen gehe. Angesichts der zahlreichen konfessionsverschiedenen Ehen in Deutschland gebe es jedoch oft ein Bedürfnis nach gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie. Der Priester solle nun im Einzelfall beurteilen können, ob „der Glaube der katholischen Kirche“ geteilt wird, teilte Marx mit. „Dass man miteinander einen Weg geht, halte ich für einen positiven Fortschritt“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
„Es ist sehr begrüßenswert, dass es zu diesem Schritt kommt“, sagte Johannes Oeldemann, katholischer Theologe vom Paderborner Johann-Adam-Möhler-Institut, der als Berater der Ökumene-Kommission an dieser Entwicklung beteiligt war. Der Schritt sei in einem längeren Prozess erarbeitet worden. Weil das weltweite Kirchenrecht nicht geändert werde, sei hier nicht nötig, über Rom zu gehen, erklärte der Ökumene-Experte. Die Bischöfe hätten kirchenrechtliche Spielräume genutzt, um zu einer Lösung für Deutschland zu gelangen.
Gegner des gemeinsamen Abendmahls von Ehepartnern unterschiedlicher Konfession bestünden darauf, dass „Eucharistiegemeinschaft immer Ausdruck von Kirchengemeinschaft“ ist, sagte Oeldemann. „Aber dabei bleibt es ja. Das Papier gibt schließlich keine generelle Erlaubnis. Nicht jedes Ehepaar ist zum gemeinsamen Abendmahl zugelassen. Die Einschätzung des Pfarrers vor Ort und die Gewissensentscheidung des Ehepaars spielen eine Rolle.“
Auch Protestanten reagierten erfreut. „Für Menschen, die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinander teilen, stellt das eine echte Erleichterung dar“, teilte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, mit. Die Entscheidung zeige, dass das Bedürfnis konfessionsverbindender Ehepaare, gemeinsam an den Tisch des Herrn treten zu können, von der katholischen Bischofskonferenz gehört und gewürdigt werde. „Als evangelische Kirche hoffen wir weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfessionsverbindender Ehepartner auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht wird“, betonte der oberste Repräsentant der Protestanten in Deutschland.
Der evangelische Theologe Martin Bräuer sagte: „Es war offenbar nicht leicht in der Bischofskonferenz, zu dieser Lösung zu gelangen. Es wäre wünschenswert, auf eine generelle Lösung für konfessionsverschiedene Ehepaare hinzuarbeiten.“ Dies könnte der nächste Schritt in der Ökumene sein, erklärte der Katholizismus-Experte vom Konfessionskundlichen Institut der evangelischen Kirche in Bensheim.
Das Abendmahl ist im Christentum von zentraler Bedeutung. Protestanten sind von katholischen Abendmahlsfeiern zumeist ausgeschlossen. Katholischen Christen wiederum untersagt das Kirchenrecht bisher die Teilnahme am evangelischen Abendmahl.Aus evangelischer Sicht sind hingegen alle getauften Christen zum Abendmahl zugelassen. Sowohl von protestantischer als auch von katholischer Seite meldeten sich in jüngerer Zeit vermehrt Stimmen zu Wort, die zumindest für konfessionsverschiedene Ehepaare allgemeinverbindliche Lösungen fordern. epd
Artikel teilen:
Bewegung beim Abendmahl?
Die deutsche katholische Bischofskonferenz will die Eucharistie im Einzelfall für nicht-katholische Ehepartner zulassen. Von evangelischer Seite kommt Zustimmung, aber auch Kritik

epd