BERLIN – In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare ab dem 1. Juli auch kirchlich heiraten. Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat dafür in Berlin mit überwältigender Mehrheit ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen. Die Landeskirche ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt. Im Kirchenparlament wurde kurz vor der Abstimmung eine geheime Wahl beschlossen. Dabei stimmten 91 Synodale für die Gleichstellung Homosexueller bei kirchlichen Trauungen, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich.
Seit 2002 waren in der Landeskirche Segnungsgottesdienste für homosexuelle Lebenspartner möglich, die sich jedoch deutlich von den Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden sollten und nicht in die Kirchenbücher eingetragen wurden. Für Pfarrer und Gemeinden, die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, macht das neue Gesetz vorerst weiter Ausnahmen möglich, die jedoch gegenüber Vorgesetzten begründet werden müssen.
Die 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften unterschiedlich geregelt. In den meisten Landeskirchen ist eine Segnung in einer Andacht oder einem Gottesdienst möglich, bei einigen nur im „seelsorglichen Rahmen“. Nur die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsens und die Evangelische Landeskirche in Württemberg lehnen eine Segnung grundsätzlich ab.
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