Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt künftig auch bei dem propalästinensischen Slogan „From the river to the sea“ wegen des Anfangsverdachts des Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen einer terroristischen Organisation. Hintergrund ist das bundesweite Verbot der islamistischen Terrororganisation Hamas und des Vereins „Samidoun“. Die Parole werde nunmehr „pauschal und kontextunabhängig als strafrechtlich relevant angesehen und der Anfangsverdacht bejaht“, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) entsprechende Medienberichte.
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