Nach bundesweiten Angriffen auf Politiker und Helfer im Wahlkampf will der Berliner Senat diese strafrechtlich besser schützen. Dafür wird Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eine entsprechende Beschlussvorlage in den Bundesrat einbringen, kündigte die Berliner Justizverwaltung am Dienstag an. Bei den Angriffen handele es sich um feindselige Verhaltensweisen, die gegen den Körper des Opfers gerichtet, aber nicht unbedingt mit einer Körperverletzung gleichzusetzen seien.
Der Berliner Senat sehe die Bundesregierung in der Pflicht, diesem Risiko zu begegnen und Strafen für diejenigen vorzusehen, die den Wahlkämpfern und Wahlkampfhelfern schaden oder sie gefährden, so die Justizverwaltung. Die Angriffe beeinträchtigten zudem in strafwürdiger Weise die Grundlagen für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats.
Laut Beschlussvorlage sollen ferner die bereits bestehenden Tatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen und ihrer Mitglieder auch auf Organe der EU und der kommunalen Ebene ausgeweitet werden. So könnten kommunale Mandatsträger und deren Unterstützungskräfte vor tätlichen Angriffen besser geschützt werden.
Hintergrund sind gewaltsame Vorfälle im Europa- und Landtagwahlkampf in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im vergangenen Jahr. Teils trugen die Attackierten wie der Dresdner SPD-Politiker Matthias Ecke dabei erhebliche Verletzungen davon. Im Dezember kam es auch zu einer Attacke auf SPD-Mitglieder in Berlin-Lichterfelde. Das alles reihe sich „in den allgemeinen Befund über eine Verrohung des politischen Diskurses“ ein, kritisierte Badenberg.