Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in Berlin muss bis spätestens Mitte Februar 2024 erfolgen. Der letztmögliche Wahltag wäre der 11. Februar 2024, sagte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Donnerstag in einem Video auf der Internetseite seiner Behörde.
Ausschlaggebend dafür ist der 19. Dezember: An diesem Tag will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden, ob und in welchem Umfang die Wahl zum Bundestag in Berlin wiederholt werden muss. Klägerin ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
„Drei Alternativen stehen im Raum: keine Wiederholungswahl, eine teilweise Wiederholungswahl oder eine vollständige Wiederholungswahl“, sagte Bröchler. Fest stehe lediglich, dass nach der Urteilsverkündung eine mögliche Wiederholungswahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen müsse. „Damit stehen uns 30 Tage weniger zur Verfügung als zur Wiederholungswahl zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen im Februar dieses Jahres“, sagte der Landeswahlleiter.
Die Landeswahlleitung und die Bezirke seien aber vorbereitet. „Bereits im Sommer dieses Jahres haben wir begonnen, die Voraussetzungen für eine mögliche Wiederholungswahl so weit wie möglich zu schaffen“, sagte Bröchler.
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 fiel in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen zusammen. Zudem gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung privater Wohnungsunternehmen. Die Wahlen verliefen zum Teil chaotisch, es fehlten unter anderem Stimmzettel. Wahllokale hatten noch nach 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.