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Bei deutscher Enthaltung: EU einigt sich auf Lieferkettengesetz

Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitag in Brüssel mit. Deutschland enthielt sich. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.

Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Der neue Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.

EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt. Das abschließende Votum in Rat und Parlament ist danach eigentlich nur noch Formsache. Weil die FDP Anfang Februar mitgeteilt hatte, dass sie das Lieferkettengesetz nicht mittragen wolle, kündigte die Bundesregierung an, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten. Ob trotz der Enthaltung Deutschlands eine Mehrheit für die Richtlinie zustande kommen könnte, galt seither als offen. Für eine Annahme war eine Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten mit einem EU-Bevölkerungsanteil von mindestens 65 Prozent nötig.