Artikel teilen:

Bearbeitungszeit für Steuererklärungen deutlich verkürzt

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben die Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2023 deutlich schneller bearbeitet als im Jahr davor. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sank von 54 Tagen auf 41 Tage, geht aus einer am Dienstag in Stuttgart veröffentlichten Umfrage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervor. Im bundesweiten Vergleich verbesserte sich das Land damit vom letzten auf den vierten Platz.

Auch bei den in der Regel weniger aufwendigen Steuererklärungen von Arbeitnehmern verkürzte sich die Bearbeitungszeit in Baden-Württemberg erheblich: von 51 auf durchschnittlich 38 Tage. Dies bedeutet einen Sprung vom unteren Tabellenbereich auf den geteilten zweiten Platz im Länderranking. Schneller war hier nur Thüringen mit 35,2 Tagen. Bundesweit am zügigsten arbeiteten die Finanzämter in Thüringen (durchschnittlich 39 Tage für alle Erklärungen), gefolgt von Sachsen-Anhalt (39,7 Tage) und Hamburg (40,6 Tage). Baden-Württemberg verzeichnete laut BdSt-Umfrage die stärkste Verbesserung aller Bundesländer.

Als Hauptgrund für die schnellere Bearbeitung nennt die Finanzverwaltung Baden-Württemberg den Rückgang der Zusatzbelastungen durch die Grundsteuererklärungen und die Abwicklung der Energiepreispauschale. Bundesweit stieg zudem der Anteil der vollautomatisch bearbeiteten Steuererklärungen, sogenannter „Autofälle“, von 20,5 Prozent im Vorjahr auf 22 Prozent im Jahr 2024. In Baden-Württemberg erhöhte sich diese Quote zwar von 17,2 Prozent auf 20,1 Prozent, das Land belegt hier jedoch den vorletzten Platz vor Bayern. Spitzenreiter sind Thüringen und Sachsen-Anhalt mit jeweils 27,4 Prozent. Die Bearbeitungszeit eines „Autofalls“ beträgt in der Regel 10 bis 14 Arbeitstage.

Die Zahl der in Baden-Württemberg zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen ist erneut gestiegen, von 4,5 Millionen im Jahr 2023 auf 4,6 Millionen im Jahr 2024. Die Umfrage des Bundes der Steuerzahler stützt sich auf Daten zu Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2023, die bis Ende des Jahres 2024 bei den Finanzämtern eingereicht wurden. (1312/03.06.2025)